§ 4 Entritt der Mitglieder 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung steht den Mitgliedern zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. 4. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen. 5. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. § 5 Austritt der Mitglieder 2. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen nur zum Schluß eines Kalenderhalbjahres zulässig. 3. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstandes erforderlich. § 8 Mitgliedsbeitrag 3. Der Mitgliedsbeitrag wird zur Jahresmitte für das laufende Jahr eingezogen. TSV Grüppenbühren Der Vorstand
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